Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Finanzordnung
FinO LFM NRW§ 6 Weitere Bestandteile des Haushaltsplans
Stand: 26.08.2026
Der Haushaltsplan ist mindestens um folgende Informationen zu ergänzen, sofern sie nicht bereits Bestandteil des Hauptteils sind:
1. der Vorbericht (§ 7).
2. der Stellenplan (§ 8).
3. eine Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen in den einzelnen Jahren voraussichtlich zu leistenden Ausgaben.
4. der Investitionsplan (§ 9).
5. ein Verzeichnis der bestehenden Rücklagen.